ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Definitionen
Käufer Die Person, die die Waren vom Verkäufer kauft oder sich bereit erklärt, sie zu kaufen.
Bedingungen Die in diesem Dokument dargelegten Verkaufsbedingungen sowie alle vom Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen.
Waren Die Artikel, die der Käufer vom Verkäufer zu kaufen bereit ist.
Preis Der Preis für die Lieferung der Waren, ohne Mehrwertsteuer, zu den Bedingungen dieser Bedingungen und etwaigen zusätzlichen, schriftlich vereinbarten Bedingungen.
Verkäufer Means Squared Space Ltd. t/a My Office Pod registriert in England und Wales unter der Nummer 11495275.
Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen bilden die Grundlage des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf von Waren, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich der Standard-Einkaufsbedingungen des Käufers oder anderer Bedingungen, die der Käufer im Rahmen einer Bestellung oder Auftragsbestätigung oder eines anderen Dokuments vorgibt, anzuwenden.
1.2 Alle Bestellungen von Waren gelten als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen.
1.3 Die Menge und die Beschreibung der Waren sind in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben.
1.4 Die Annahme der Lieferung der Waren gilt als schlüssiger Beweis für die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen.
1.5 Diese Bedingungen können nur mit der schriftlichen Zustimmung eines Vorstandsmitglieds des Verkäufers geändert werden.
1.6 Bestellungen können nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer und gegen Zahlung einer Stornogebühr (Abfindung) in Höhe des dem Verkäufer entstandenen Schadens durch den Käufer storniert werden.
1.7 Diese Bedingungen stellen die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar. Sie ersetzen alle anderen, zuvor ausgegebenen Bedingungen.
1.8 Wenn die Möbel nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Termin geliefert werden, kann der Käufer diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer kündigen. Der Verkäufer erstattet dem Käufer dann innerhalb von 14 Tagen nach einer solchen Kündigung alle vom Kunden an das Unternehmen gezahlten Beträge.
Preis
2.1 Der Preis ist der in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannte Preis. Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer und andere relevante Steuern, die zu dem am Tag der Rechnungsstellung durch den Verkäufer geltenden Satz zu entrichten sind.
2.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um einen Anstieg der Kosten für den Verkäufer widerzuspiegeln, der auf einen Faktor zurückzuführen ist, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt (wie z.B. Wechselkursschwankungen, ein erheblicher Anstieg der Arbeits- und Materialkosten) oder eine Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wurde.
Zahlungsbedingungen
3.1 Eine vereinbarte Anzahlung in Höhe des Preises und der Mehrwertsteuer ist bei Bestellung fällig. Der Restsaldo ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware fällig, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Wenn der Käufer die entsprechende Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, berechtigt,:
3.2.1 den Vertrag stornieren oder alle weiteren Lieferungen an den Käufer aussetzen.
3.2.2 alle vom Käufer geleisteten Zahlungen für die Waren (oder für Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geliefert wurden) zu verwenden, wie es dem Verkäufer angemessen erscheint.
3.2.3 jegliche Garantie, die ansonsten in Bezug auf die Waren gelten würde, aufheben.
3.2.4 dem Käufer Zinsen in Rechnung stellen (sowohl vor als auch nach einem Urteil). Die Zinsen auf überfällige Rechnungen werden ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung täglich bis zum Tag der Zahlung zu einem Satz von [4 %] pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England berechnet.
3.2.5 Der Käufer ist verpflichtet, alle Rechnungen vollständig zu begleichen und keine Aufrechnungs- oder Gegenforderungsrechte gegenüber den vom Verkäufer vorgelegten Rechnungen geltend zu machen.
3.2.6 Der Käufer stellt den Verkäufer auf Verlangen von allen gerichtlichen oder sonstigen Kosten frei, die dem Verkäufer bei der Eintreibung ausstehender Zahlungen des Käufers entstehen, insbesondere von Anwaltskosten, Auslagen und Bankgebühren.
Garantien
4.1 Der Verkäufer verfügt über Standardgarantien für verschiedene Waren, von denen Kopien auf Anfrage erhältlich sind.
4.2 Der Verkäufer verpflichtet sich nur, die dem Verkäufer gegebenen Garantien und Gewährleistungen des Herstellers zu unterstützen.
4.3 Die oben genannten Garantien werden vom Verkäufer unter den folgenden Bedingungen gewährt:
4.3.1 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeits- oder Lagerbedingungen, Nichtbeachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen des Verkäufers, unsachgemäßen Gebrauch oder Änderungen oder Reparaturen der Waren ohne Zustimmung des Verkäufers zurückzuführen sind.
4.3.2 Der Verkäufer haftet nicht für Waren, die auf andere Weise als durch den Verkäufer verändert oder repariert worden sind.
4.3.3 Der Verkäufer haftet im Rahmen der vorstehenden Garantie nicht, wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung bezahlt worden ist.
Lieferung der Waren
5.1 Die Lieferung der Waren erfolgt an die Adresse des Käufers. Der Käufer muss alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Waren an dem vom Verkäufer für die Lieferung angegebenen Tag entgegenzunehmen.
5.2 Der Verkäufer kann alle angemessenen zusätzlichen Kosten oder Gebühren, die dadurch entstehen, dass der Käufer keinen ungehinderten Zugang oder keine genauen Informationen über die Räumlichkeiten, in denen die Waren installiert oder geliefert werden sollen, zur Verfügung stellt, an den Käufer weitergeben.
5.3 Der Verkäufer verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Waren zu einem vereinbarten Liefertermin zu versenden, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dies zu tun. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht wesentlich für den Vertrag.
5.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die sich direkt oder indirekt aus der verspäteten Lieferung oder Minderlieferung der Waren ergeben. Im Falle einer Minderlieferung verpflichtet sich der Käufer, die Waren nicht zurückzuweisen, sondern die gelieferten Waren als Teilerfüllung des Vertrags zu akzeptieren.
5.5 Nimmt der Käufer die Waren nicht zum vereinbarten Liefertermin oder, falls kein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde, zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zu lagern und zu versichern und dem Käufer die angemessenen Kosten dafür in Rechnung zu stellen.
Annahme der Waren
6.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren bei Lieferung an den Käufer angenommen hat.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung gründlich zu prüfen und dem Verkäufer innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung der Waren alle Mängel, die bei einer angemessenen Prüfung hätten festgestellt werden können, schriftlich mitzuteilen.
6.3 Wenn der Käufer die Waren angenommen hat oder als angenommen gilt, ist er nicht berechtigt, Waren zurückzuweisen, die nicht vertragsgemäß sind.
Titel und Risiko
7.1 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts geht mit der Lieferung der Waren an die Adresse des Käufers über. Dies hat keinen Einfluss auf den Eigentumsübergang gemäß Punkt 7.2 unten.
7.2 Ungeachtet des früheren Gefahrenübergangs verbleibt das Eigentum an den Waren beim Verkäufer und geht erst dann auf den Käufer über, wenn der für die Waren fällige Rechnungsbetrag (einschließlich Zinsen und Kosten) vollständig bezahlt wurde.
7.3 Das Recht des Käufers, die Waren zu besitzen oder weiterzuverkaufen, erlischt automatisch, wenn:
7.3.1 der Käufer in Liquidation geht, ob freiwillig oder zwangsweise, oder
7.3.2 ein Konkursverwalter oder Zwangsverwalter über die Vermögenswerte des Käufers bestellt wird oder
7.3.3 ein Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung in Bezug auf den Käufer gestellt wird oder
7.3.4 ein Antrag auf Liquidation des Käufers gestellt oder ein Beschluss über die Liquidation mitgeteilt wird oder
7.3.5 der Käufer nicht in der Lage ist, seine Schulden gemäß Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1886 zu begleichen oder
7.3.6 (wenn der Käufer ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft ist) ein Antrag auf Konkurs des Käufers (oder eines Partners des Käufers) gestellt wird oder
7.3.7 der Käufer einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder
7.3.8 ein Pfändungs-, Vollstreckungs- oder sonstiger Prozess gegen alle oder einzelne Vermögenswerte des Käufers eingeleitet oder vollstreckt wird.
7.4 Der Verkäufer kann jederzeit vor dem Eigentumsübergang und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Käufer: die Waren ganz oder teilweise wieder in Besitz nehmen und demontieren und nutzen oder verkaufen und dadurch das Recht des Käufers auf Nutzung, Verkauf oder anderweitigen Handel mit den Waren beenden; und zu diesem Zweck (oder um festzustellen, ob und welche Waren sich im Besitz des Käufers befinden, und um diese zu inspizieren) alle Räumlichkeiten des Käufers oder die von ihm genutzten Räumlichkeiten betreten.
7.5 Der Verkäufer kann eine Klage auf den Preis der Waren einreichen, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.
7.6 Hat der Käufer die Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter einem Eigentumsvorbehalt zugunsten des Käufers weiterverkauft und gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erlischt sein Recht zum Weiterverkauf gemäß Abschnitt 7.Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer zu verlangen, dass er seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend macht. Alle vom Käufer eingezogenen Gelder und/oder Waren werden, soweit der Käufer dem Verkäufer gegenüber haftet, vom Käufer treuhänderisch für den Verkäufer verwahrt, und zwar im Falle von Erlösen auf einem separaten Bankkonto und im Falle von Waren getrennt und gesondert, ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert.
Allgemein
8.1 Die Gesamthaftung des Verkäufers für einen einzelnen Anspruch oder für die Summe aller Ansprüche aus diesem Vertrag darf den Preis der Waren, für die der Anspruch geltend gemacht wird, nicht übersteigen. Der Verkäufer ist nicht haftbar für Ansprüche wegen Folgeschäden.
8.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales, und der Verkäufer und der Käufer erklären sich mit der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales einverstanden.